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Was Sie zum Instrumentalunterricht wissen sollten

Der Instrumentalunterricht kann ab der 1. Primarstufe besucht werden.

Die Kurse an unserer Schule verstehen sich als Bildungs- und nicht als Freizeitangebot. Von den Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie regelmässig zuhause üben und ihre Aufgaben erledigen. 


Lektionsdauer
An unserer Schule gelten folgende Lektionsdauern: 

  • 25 Minuten für eine halbe Lektion
  • 40 Minuten für eine Dreiviertellektion
  • 50 Minuten für eine ganze Lektion

Instrumental- und Gesangsunterricht werden üblicherweise als halbe Lektion erteilt.

Dreiviertel- und ganze Lektionen können mit einem schriftlichen Gesuch bei der Schulleitung beantragt werden, sind aber an gewisse Auflagen gebunden:

  • motivierte Mitarbeit zuhause und in der Schule
  • regelmässiger Unterrichtsbesuch
  • positive Schülerinnen-/Schülerbeurteilung durch die Lehrperson
  • regelmässige Teilnahme an Vorspielen (mindestens ein Mal pro Jahr)
  • Mitwirkung in Ensembles und an Projekten

Instrument und Noten
Für die Anschaffung oder Miete von Instrumenten sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bitte kaufen Sie nicht selbständig ein Instrument, sondern warten Sie unbedingt die Beratung durch unsere Lehrpersonen ab.
Notenmaterial und Instrumentenzubehör gehen zu Lasten der Kursteilnehmenden.

Interkommunaler Schüler/innenaustausch
Der Unterricht kann auf ein Gesuch hin ausnahmsweise an einer anderen Musikschule erteilt werden. Das Gesuch ist an die Schulleitung zu richten. Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin/den Schüler bei der Musikschule Leimental an und bezahlen deren Schultarif. Es besteht kein Anspruch auf interkommunalen Schüleraustausch.

Folgende Kriterien sind für die Bewilligung relevant: 

  • Falls ein Instrument aus dem Pflichtangebot gemäss Verordnung gewünscht wird, welches die MSL nicht anbietet (derzeit z.B. Cembalo).
  • ZuzügerInnen, die während des Semesters in eine der Trägergemeinden ziehen, können das angefangene Semester an der angestammten Musikschule beenden. Der Wechsel an die Musikschule Leimental erfolgt auf den Beginn des nächsten Semesters.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung oder einem Bedürfnis nach spezieller Förderung aufgrund einer Behinderung können zusammen mit einer Begründung sowie einer schriftlichen Empfehlung der Lehrperson einen Antrag stellen.
  • Aufgrund unzumutbaren persönlichen Schwierigkeiten zwischen Schüler oder Schülerin und Lehrperson ohne Alternativen für einen Lehrpersonenwechsel an der Musikschule Leimental.
  • SchülerInnen, die die öffentliche Schule nicht in der Wohngemeinde besuchen und am Schulort in die Musikschule möchten.


An-/Abmeldetermine 15. Mai und 15. November

Ohne Abmeldung verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Semester.


Weitere Informationen finden Sie in unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"