Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Schuljahr: Das Schuljahr wird in zwei Semester analog der Volksschule aufgeteilt. Die Ferien und offiziellen Feiertage entsprechen denjenigen der öffentlichen Schulen. 

2. Stundenplan/Unterrichtsort: Bei der Festsetzung der Unterrichtszeiten werden die Wünsche der Schülerinnen und Schüler betreffend Zeit und Ort berücksichtigt, sofern sie innerhalb der Möglichkeiten der Lehrperson und der Schule liegen. Bei der Einteilung wird auf den Stundenplan der Volksschule Rücksicht genommen. 
Der Unterricht findet in den Musikschulräumen der Trägergemeinden statt. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit. Dies ist abhängig von den Räumlichkeiten sowie der Möglichkeiten der Lehrperson. 

3. Anmeldung: Anmelden an der Musikschule Leimental können sich Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in einer der vier Trägergemeinden gemäss den Definitionen unseres Bildungsangebotes (siehe Homepage) bis zum 20. Altersjahr. Anmeldungen über das Anmeldeformular auf der Webseite nimmt das Sekretariat jeweils bis 15. November (Januar bis Juli) beziehungsweise 15. Mai (August bis Januar) entgegen.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum Besuch des Unterrichts sowie zur Zahlung des Schulgeldes. Bei Fächern mit grossem Andrang kann eine Warteliste entstehen.
Wünsche in Bezug auf die Wahl der Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Anmeldung wird vom Sekretariat schriftlich bestätigt, ebenso die Zuteilung der Lehrperson. Diese nimmt bei Erstanmeldung mit den Erziehungsberechtigten vor Semesterbeginn Kontakt auf und informiert sie bezüglich Instrumentenmiete/-kauf, Unterrichtsmaterial und Ablauf der Stundeneinteilung. 
Ohne Abmeldung verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Semester.  

4. Abmeldung: Abmeldungen sind schriftlich bis zum 15. November (Frühlingssemester) respektive 15. Mai (Herbstsemester) an das Sekretariat zu richten. Die Abmeldung wird schriftlich bestätigt. Ein Unterrichtsabbruch während des Semesters ist nicht möglich. 

5. Schulgeld: Für den Unterricht wird ein Schulgeld gemäss aktueller Preisliste erhoben. Diese ist auf der Homepage ersichtlich. Die Zahlungspflicht besteht solange keine Abmeldung innerhalb der Frist erfolgt ist.  

6. Reduktion des Schulgeldes: Die Wohngemeinde gewährt auf Antrag eine einkommens- und vermögensabhängige Reduktion des Schulgeldes. Die Gemeindeverwaltungen geben Auskunft über die Bedingungen. 

7. Absenzen: Wer eine Unterrichtsstunde absagen muss, meldet dies der Lehrperson. Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, von Schüler/innen abgesagte Lektionen nachzuholen.
Falls ein Unfall oder eine Krankheit das Spielen des Instrumentes verunmöglicht, ist der Unterricht trotzdem zu besuchen. In diesem Fall wird die Lehrperson den Unterricht so gestalten, dass die Bereiche Gehörbildung, allgemeine Musiklehre oder Musikgeschichte behandelt werden. Bei längerer Krankheit (mindestens vier Wochen) kann eine Rückerstattung des Schulgeldes unter Vorlage eines Arztzeugnisses beantragt werden.
Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall wird ab der zweiten Woche eine Stellvertretung eingesetzt oder das Schulgeld zurückerstattet.  

8. Beschwerden: Beschwerdeinstanz gegen Entscheide von Lehrpersonen ist die Schulleitung. Beschwerden gegen Entscheide des Schulleiters sind an den Schulrat zu richten. Entscheide des Schulrats können beim Regierungsrat angefochten werden (eventuell kostenpflichtig).

9. Fotos: Bilder und Videos von Anlässen können von der Schule für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.