Was müssen Sie tun, wenn Ihr Kind verhindert ist?

Kann der Unterricht aus triftigen Gründen (Krankheit, Schulanlass) nicht besucht werden, benachrichtigen Sie bitte die Lehrperson bis spätestens am Vorabend.
Für die Lehrperson besteht keine Verpflichtung, die Lektion vor- oder nachzuholen.

Falls ein Unfall oder Krankheit das Spielen des Instrumentes verunmöglicht, ist der Unterricht trotzdem zu besuchen. In diesem Falle wird die Lehrperson den Unter- richt so gestalten, dass die Bereiche Gehörbildung, allgemeine Musiklehre, Musikgeschichte usw. behandelt werden.

Bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit (mindestens vier Wochen) kann eine Rückerstattung des Schulgeldes unter Beilage des Arztzeugnisses beantragt werden. Der Entscheid liegt beim Schulrat.

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