Was können Sie tun, wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind? |
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| Beschwerden: |
Wenn Sie mit dem Entscheid einer Lehrperson nicht einverstanden sind, können Sie mit einer Beschwerde an die Schulleitung gelangen. Beschwerden gegen Entscheide der Schulleitung richten Sie an den Schulrat. Entscheide des Schulrats können Sie beim Regierungsrat anfechten. Dieser Schritt ist kostenpflichtig. |
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