Was tun wir, wenn unsere Lehrperson verhindert ist?
Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall stellen wir von der zweiten Woche an eine Stellvertretung ein.
Bei Abwesenheit der Lehrperson infolge Militärdienst, Zivilschutz oder Mutterschaft stellen wir vom 1. Tag an eine Stellvertretung ein.
Von der Lehrperson abgesagte Lektionen (ausser Krankheit) werden vor- bzw. nachgeholt. Die Schulleitung entscheidet über die Kompensationsform.
An schulfreien Tagen gemäss Ferienplan der Bildungs- und Kulturdirektion (siehe Ferienplan unter www.msleimental.ch) findet kein Musikunterricht statt.