Anträge für interkommunalen Schüler/innenaustausch

Mit schriftlicher Begründung an den Schulrat der MSL kann im Ausnahmefall eine Anmeldung im Rahmen des interkommunalen Schüleraustauschs an eine andere Musikschule im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt beantragt werden (gemäss §6 Absatz 2 der Verordnung zum Bildungsgesetz). Die Bewilligung für interkommunalen Schüleraustausch gilt ab Semesterbeginn jeweils für ein Jahr.Folgende Kriterien sind für die Bewilligung relevant: