Anträge für interkommunalen Schüler/innenaustausch
Mit schriftlicher Begründung an den Schulrat der MSL kann im Ausnahmefall eine Anmeldung im Rahmen des interkommunalen Schüleraustauschs an eine andere Musikschule im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt beantragt werden (gemäss §6 Absatz 2 der Verordnung zum Bildungsgesetz). Die Bewilligung für interkommunalen Schüleraustausch gilt ab Semesterbeginn jeweils für ein Jahr.Folgende Kriterien sind für die Bewilligung relevant:
- Falls ein Instrument aus dem Pflichtangebot gemäss Verordnung gewünscht wird, welches die MSL nicht anbietet (derzeit z.B. Cembalo).
- ZuzügerInnen, die bereits Unterricht an einer anderen Musikschule hatten: für das Folgejahr und die Möglichkeit einer Verlängerung auf Gesuch hin für max. ein weiteres Jahr.
- Für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung oder einem Bedürfnis nach spezieller Förderung aufgrund einer Behinderung kann zusammen mit einer Begründung und einer schriftlichen Empfehlung der Musikschul-Lehrperson ein Antrag gestellt werden.
- Aufgrund unzumutbaren persönlichen Schwierigkeiten zwischen Schüler oder Schülerin und Lehrperson ohne Alternative für einen Lehrpersonenwechsel an der MSL.
- Schülerinnen und Schüler, die die öffentliche Schule nicht in der Wohngemeinde besuchen und am Schulort in die Musikschule möchten.