Wenn Ihr Kind aus der Musikschule austreten möchte
Abmeldungen sind mittels Formular für alle Kurse bis zum 15. Mai für das Herbstsemester
bzw. 15. November für das Frühlingssemester an die Schulleitung zu richten. Die Abmeldung
wird schriftlich bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Abmeldung oder Unterrichtsabbruch im laufenden
Semester das ganze Schulgeld geschuldet ist und in Rechnung gestellt wird. Eine durch die
Wohngemeinde auf Antrag gewährte Reduktion des Schulgeldes entfällt in diesem Fall und
wird ebenfalls in Rechnung gestellt.
Der Schulrat kann gemäss § 69 Absatz 2 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 zudem
eine Busse bis Fr. 5’000 gegenüber den Eltern aussprechen.