Wenn Ihr Kind aus der Musikschule austreten möchte

Abmeldungen sind mittels Formular für alle Kurse bis zum 15. Mai für das Herbstsemester bzw. 15. November für das Frühlingssemester an die Schulleitung zu richten. Die Abmeldung wird schriftlich bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Abmeldung oder Unterrichtsabbruch im laufenden Semester das ganze Schulgeld geschuldet ist und in Rechnung gestellt wird. Eine durch die Wohngemeinde auf Antrag gewährte Reduktion des Schulgeldes entfällt in diesem Fall und wird ebenfalls in Rechnung gestellt.

Der Schulrat kann gemäss § 69 Absatz 2 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 zudem eine Busse bis Fr. 5’000 gegenüber den Eltern aussprechen.

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